Überlegungen zur Bildung der Räte des Laienapostolats

[27] In letzter Zeit wurden und werden in fast allen deutschen Diözesen die vom Konzil vorgesehenen und durch die Deutsche Bischofskonferenz empfohlenen Räte des Laienapostolates (Pfarrgemeinderäte, Diözesanräte, zum Teil auch Seelsorgeräte usw.), weithin in Anlehnung an die vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken entworfenen Mustersatzungen, vorbereitet und gebildet. Sie stellen im Leben der Kirche eine neue Größe dar, ihre theologische Begründung, ihre gemäße Struktur und Funktion erscheinen noch nicht ohne weiteres abgesichert. Mancherlei Bedenken auf der einen und mancherlei vorschnellen Theorien oder Praktiken auf der anderen Seite gegenüber tut eine grundsätzliche Besinnung darauf not, wie solche Räte ekklesiologisch einzuordnen, wie sie den Konzilsempfehlungen in gemäßer Interpretation anzupassen und wie die in Deutschland entwickelten Formen mit den allgemein theologischen und konziliär festgelegten Leitlinien in Einklang zu bringen sind.

Die folgenden Überlegungen setzen erst einen vorläufigen, in solcher Vorläufigkeit aber angesichts der theologischen Diskussion unerlässlichen Schritt einer weiter zu entwickelnden und tiefer zu fundierenden Besinnung.