Macht

[313] 1. Fragestellung. Theologisch ist das Verständnis von M. aus zwei Gründen von Belang: a) M. gehört zu den anfänglichsten religiösen Vorstellungsinhalten, das Gottesbewußtsein der Menschheit ist durchweg Bewußtsein vom mächtigen →Gott, M. eines der frühesten Prädikate Gottes. Das gilt auch in der Offenbarung beider Testamente. Möglichkeit und Bestand der →Schöpfung beruhen auf Gottes Allmacht, Erwählung und Führung Israels sind als ihre Bezeugung in der Geschichte verstanden (→Bund), Jesu Frohbotschaft zielt auf Reich und Herrschaft Gottes, auf die vollendete Darstellung und Auswirkung seiner M. also, als der Christus und Herr ist Jesus ihr Mitinhaber, und auch die neue Erkenntnis des Gottes, der die Liebe ist, enthüllt diese gerade als das Eigentliche, Innerste der M. Gottes. – b) Rechtes Verhältnis zur M. ist grundlegend im menschlichen Miteinander. Die Bürgerschaft des Christen in den Himmeln (Phil 3,20), das Wissen, daß Christus als dem Herrn alle Gewalt gegeben ist im Himmel und auf Erden (Mt 28,18) und daß er wiederkommend Gottes Reich aufrichten und vollenden wird, überholen ein Aufgehen im Besitzen, Erstreben, Anwenden und Abhängigsein von irdischer Macht. Verzicht auf Gewalt und Erleiden von Gewalt sind in Lehre und Vorbild Jesu seinen Jüngern verbindlich zugewiesen. Dennoch wird die M. im Auftrag Gottes zur Ordnung des Lebens in der Weltzeit ausgeübt (Röm 13,1) und muß aus der Bereitschaft, diese Weltzeit als den von Gott überantworteten Augenblick anzunehmen, mit an- und ernst genommen werden, ja aus liebender Verantwortung für die anderen muß der Christ gegebenenfalls selbst für Übernahme und Anwendung der M. bereit sein, freilich auch hier nur habend, als hätte er nicht (1 Kor 7,29ff.).

  1. Wesen der Macht. a) Von M. ist zumeist im Bereich menschlichen Miteinanderseins die Rede (→Gesellschaft, →Gemeinschaft), aber auch in der Natur, ja in allen Seinsbereichen. Zu sein ist die allgemeinste und anfänglichste Gestalt von M.; was ist, ist, sofern es ist, mäch- [314] tig, →Sein und M. fallen ineins. Weshalb spricht man dann überhaupt von M. und nicht nur von Sein? M. ist zugleich eins mit dem Sein und Steigerung des Seins, ein – vom Sein je gemeintes, erstrebtes – „Mehr“ an Sein, zumindest jenes geheimnisvolle Mehr, daß Sein eines Seienden nicht einfachhin verschwindet und zergeht, wenn es betrachtet, befragt, angegriffen wird: Es ist „noch“ da, hält sich durch, bleibt mit sich eins, bleibt dasselbe über die Differenz des Später zum Früher; der Mensch hatte es wahrgenommen, dann es befragt, angegangen, aber es ist seinem Zugriff widerständig, hält sich gegen ihn durch. Damit von Macht gesprochen werden könne, muß eine „Differenz“, ein mögliches Nicht oder Anders, dazwischenkommen. Der Gedanke der M. taucht in der stillen Versunkenheit reinen Seins nicht auf, dieses muß seine Einigkeit mit sich bewähren, um als mächtig aufzuscheinen. M. ist Einssein des Seins mit sich selbst über eine Differenz hinweg, Gegenwart der Zukunft des Seins in seiner Gegenwart. – b) Drei Stufen zeigt die Macht. Die unterste, allem Sein des Seienden eigene, die mit ihm selbst zusammenfällt, wurde soeben betrachtet: M. als Währen des Seins. Die Differenz, der gegenüber sich Sein hier als M. bewährt, ist ihm äußerlich: Sein wird von außen in Frage gestellt und hält sich selbig durch. Bei der zweiten Stufe fällt die Differenz ins Sein des Seienden selbst hinein: M. als aktives Sich-Bewahren des Seins. Diese Stufe begegnet dort, wo das Sein des Seienden aus diesem selbst aufgeht, wo von diesem selbst, aus seiner Gegenwart, seine künftige Gestalt entschieden wird. Solche M. kommt nur vor, wo Sein „bei sich“ ist, sie erreicht hier die Höhe der Selbstbestimmung, ist aktives Vermögen und Können, ist →Freiheit. Vollendet, auf ihrer höchsten und eigentlichen Stufe, ist M. indessen erst, wenn das Sein nicht nur sich selbst, seine eigene Gestalt, sondern wenn es auch sein Anderes vermag, so daß dieses Andere dadurch ist und es selbst im Anderen doch mit sich selbst einig ist, sich durchhält: M. nicht mehr nur als Währen, nicht mehr nur als Sich-Wahren, sondern als Gewähren. Diese M. hebt freilich in sich selbst die Differenz von Gegenwart und Zu- [315] kunft auf, sie ist zeitigende, schöpferische M., M. des Seins selbst, kraft deren alles ist und ist, was es ist, alles allererst – passiv – sein kann, Allmacht also. – c) Alles Seiende setzt die es sein lassende, im Sein entscheidende Allmacht voraus. Diese kann selbst demnach kein Seiendes sein, muß dennoch, um mächtig zu sein, die Stufen der M. unbedingt überbietend in sich tragen: Allmacht ist zu denken als unbedingter, sich selbst besitzender und frei zu seinem Anderen entscheidender Ursprung. Indem dieser sein Anderes sein läßt, gibt er ihm zugleich Anteil an seiner M., er ermächtigt Anderes zum seienden Währen, zum frei seienden Sich-Wahren und zum sich überschreitenden Gewähren. Daß endlich Seiendes sich selbst frei zu seinem Anderen hin überschreiten könne, ist nur möglich im Miteinandersein, hier hat innerhalb der Schöpfung M. ihre eigentliche und höchste Stätte. M. deckt sich wesenhaft so mit →Liebe: auch sie ist Einigkeit mit sich selbst in der sein und frei lassenden Gewähr ihres Anderen.

  2. Politische, gesellschaftliche Macht ist der Wille von Einzelnen oder Gruppen, der bestimmenden Einfluß auf das Miteinandersein von mehreren innerhalb eines gemeinsamen Lebensraumes oder Ordnungsgefüges ausübt. Mächtig ist solcher Wille nicht schon, indem er will, sondern indem er sein Gewolltes nach außen durchsetzt. Dieses Außen ist der mehreren gemeinsame Lebensraum, in dem diese ihr Dasein vollbringen, ihre →„Welt“, und ist zugleich ihr Wille, durch den sie sich in ihrer Welt verwirklichen. Wirkt der mächtige Wille über den frei einstimmenden Willen der anderen in den gemeinsamen Sachbereich, so hat M. die Gestalt der →Autorität, wirkt er unmittelbar ins sachhafte Außen und legt die Welt der anderen Willen von außen, zwingend, fest, so hat er die Form der Gewalt. Möglichkeit der Gewalt gehört zur M., doch ist sie um so mächtiger, je weniger Gewalt angewendet werden muß, je mehr M. von innen und nicht nur durch zusätzliche Mittel M. ist. Freilich kann in der faktischen Weltordnung Gewalt nicht völlig eliminiert werden. Sie wird – in einem weitesten grundsätzlichen Sinn – schon durch die leibhafte Existenz überhaupt gesetzt. Bestimmend eins mit der Welt und mit dem einstimmend-anerkennenden Willen der anderen, muß der mächtige Wille zugleich mit sich selbst einig sein. Hierzu ist erfordert, daß sein Gewolltes sein soll und daß sein Wirken sein soll, d. h., [316] M. muß gut sein, und M. muß im →Recht sein. Endlicher →Wille steht nicht in sich selbst und allein, daher muß er verantwortlich, also gut, und muß ermächtigt, also im Recht sein; so wird M. zur Vollmacht. Das eigentliche Ziel der M. ist das Mächtigsein des Guten und des Rechtes in Gestalt des →Gemeinwohles. M. ist also Einklang des Willens mit der Welt durch den Willen, horizontal als Einklang mit den mitseienden anderen Willen im bestimmenden Gestalten gemeinsamer Welt, vertikal als Einklang mit dem Maß des Guten und des Rechtes, kurz: M. ist wirksame Ordnung menschlichen Mitseins als Seins in der Welt.

  3. Macht und Ohnmacht. M. ist Währen, Sich-Bewahren und Gewähren zugleich. Die in der Allmacht offenbar gleichzeitigen Dimensionen treten in der Endlichkeit auseinander. Sich wollend will M. ihr Anderes. Der Überschritt zum Anderen, zum Geltenlassen anderen Wollens und zum unbedingten Geltenlassen des gewährenden göttlichen Willens erfordert vom endlichen Willen, der nicht aus sich selbst mächtig ist, ein Sich-Verlassen und -Aufgeben, Selbstvermittlung durch die Gestalt der Ohnmacht, der Infragestellung eigener M., hindurch. Daher ist endliche M. in der Versuchung, sich in sich selbst festzumachen, sich zu verschließen in den Anschein der Eigenmacht gegenüber der Konkurrenz der anderen endlichen und gegen den Anspruch der unbedingten Macht. Die Erlösung der M. ist das Kreuz: die unbedingte Liebe nimmt im Tod Jesu die Selbstaufgabe an den Willen des Vaters und für die Vielen an, um vom Vater her in der Auferweckung als unbedingte M. des Sohnes bestätigt und offenbar zu werden. Zum Kreuz der M. gehört für den Christen indessen nicht nur die Bereitschaft zur Selbstaufgabe, sondern auch zur Annahme von M. in ihren gefährdeten irdischen Bedingungen, um freilich auch im Annehmen je losgelassen und von Gott allein her gültig zu sein. – Zur Problematik der M. in ihren konkreten Erscheinungsformen vgl. →Gesellschaft, →Autorität, →Staat, →Kirche und Staat, →Gesetz, →Recht, →Totalitarismus, →Revolution, →Politische Theologie.

LITERATUR: H. Plessner, M. und menschliche Natur. Versuch zur Anthropologie der geschichtlichen Weltansicht (B 1931); E. Brunner, Das Gebot und die Ordnungen (T 1932) 433ff.; W.Foerster, ̉ἐξουσία: ThW II 559–572; B. Russell, Power. A New Social Introduction to its Study (Lo - NY 1938), dt.: Die Macht. Eine sozialkritische Studie (Z 1947); E. Brunner, Die M.frage (Z 1938); G.Ritter, Dämonie der Macht. Be- [317] trachtungen über Geschichte und Wesen des M.problems im politischen Denken der Neuzeit (1940, Mn 61948); B. de Jouvenel, Du pouvoir. Histoire naturelle de sa croissance (1945, G 21948); R. M. Mclver, The Web of Government (Lo 1947), dt.: M. und Autorität (F 1953); A. Pose, Philosophie du pouvoir (P 1948); K. Mannheim, Freedom, Power and Democratic Planning (Lo 1951); R. Guardini, Die Macht. Versuch einer Wegweisung (1951, Wü 21952); R. Schneider, Wesen und Verwaltung der M. (Wie 1954); P. Tillich, Love, Power and Justice (Lo 1954), dt.: Liebe, M., Gerechtigkeit (T 1955); ders., Die Philosophie der M. (B 1956); Thielicke II/2 186–288 (Ethik des Politischen); H. Asmussen, Über die M. (St 1960); Rahner IV 485ff. (Theologie der M); B. Welte, Über das Wesen und den rechten Gebrauch der M. (Fr 1960); R. Hauser: HThG II 98–111; J. Habermas, Zur Logik der Sozialwissenschaften: PhR 14 (1967) 1–195 (Beiheft 5); J. B. Metz, Zur Theologie der Welt (Mz 1968).