„Christus nachgehen“ – in welcher Weggemeinschaft und in welcher auctoritas?

Der Weg der Kirche im Verlust der auctoritas

Hemmerle geht zwar 1979 von Erfahrungen der und mit Jugend aus, aber er befragt sie doch auch sehr aus der Perspektive des Kirchenmanns und Bischofs. Nachdem er begründet hat, wie wichtig „lebendige Zellen“ von jungen Menschen, die sich auf den Glaubensweg machen, sind, fragt er:

„Wie können lebendige Zellen von Gemeinschaft im Namen Jesu wachsen, die sich nicht als Ersatz der Institution Kirche, sondern als ihre Lebensform verstehen, in der die übergreifende, unverkürzte communio, die Katholizität sichtbar wird?  
[...]  
Wie wird im Leben solcher Zellen aus dem Wort Gottes die Verbindlichkeit von Dogma und Norm als das gemeinsame, tragende Fundament christlichen Lebens anschaulich?“ (Christus nachgehen, 28)

Das im April 2019 ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der „MHG-Studie“ zu sexuellem Missbrauch1 zu lesen, erzeugt einen bitteren Beigeschmack. Wo vor vierzig Jahren die Jugend sich nach der „Verbindlichkeit von „Dogma und Norm“ für ihr Leben in der Kirche fragen lassen musste, dreht sich heute die Fragerichtung: Wie hält es die verfasste Kirche selbst mit dieser „Verbindlichkeit von Dogma und Norm“? Ist die „sacra potestas“ – diese sich gerade als unselig erweisende Kumulation von Weihe- und Jurisdiktionsgewalt – ist diese „sacra potestas“ für manche ihrer ordinierten Amtsträger noch mehr als durch Kirchenrechts-Canones und liturgische Sakralisierung abgesicherte „blanke Macht“? Hat die „sacra potestas“ noch überall eine innere auctoritas, wie Klaus Hemmerle sie vor Augen stellt?

Bischof Hemmerle hat Kirche nicht naiv gesehen. Er benennt in dem Text aus dem Jahr 1979 auch ihre Sündhaftigkeit. Die sei zu kritisieren, die Fehler seien anzugehen. Aber das Begrenzte, Fehlerhafte und manchmal Schlimme in der Kirche sei als ihr Existenzial notwendig gegeben, weil Kirche aus Menschen gebildet ist.

Wenn ich es richtig verstehe: Der Ernstfall der Entäußerung Gottes ist die Kirche…! Sie symbolisiert als solche, als dermaßen sündige den Ernst einer sich je neu inkarnierenden Botschaft von Liebe und Gerechtigkeit – und sei es als Inkarnation in sündhaften Menschen, in einem sündhaften System, in einer sündhaften DNA.

Muss man sich damit abfinden? Klaus Hemmerle tat es nicht. Seine kritischen Anfragen zielen zunächst auf die Haltung derer, die Machtpositionen innehaben. In dem Text von 1992 ist von einer besonderen, nämlich einer den Anderen be-mächtigenden auctoritas die Rede:

„[…] auch, wenn ich den Anderen wollen lassen wollte, was ich will, so daß er das selber will, könnte im Heimlichen doch noch der Betrug der Übermächtigung drinnenstecken […] Und so kommen wir nicht daran vorbei, zu sagen, daß er das Gute wollen muß, also das wollen muß, was von sich her gut ist, was von sich her wollenswert ist. Dann aber ist es so, daß Autorität immer sich relativiert an dem, was von sich her das Gute ist.  
[...]  
Auf bloße Macht wird verzichtet, […] sondern ich möchte, was von sich her gut ist, ich nehme Maß. Ich habe eine Autorität über mir und in mir, die Autorität des Guten, die will, was für alle und was für den Anderen gut ist. Dies ist ein entscheidender Schritt. Autorität nimmt sich selber zurück, indem sie das Gute in sich mächtig sein läßt.“ (Auctoritas, 3)

Das klingt zunächst gut – aber beim zweiten Lesen fragt man: Was ist denn „von sich her gut und wollenswert“?! Gerade das ist doch oft umstritten. Da geht es dann schnell um Wahrheit, Die steht für die Einen von jeher fest – für die Anderen ist sie situativ auszuhandeln. Unvermittelt befinden wir uns u.a. im Streit um die Naturrechts-Konzeption – denken vielleicht an den jüngeren Disput der systematischen Theologen Karl-Heinz Menke und Magnus Striet.2

Gerade beim „Wollenswerten“ beansprucht die Kirche in Gestalt ihres Lehramts die Autorität der Bischöfe. Zunächst lesen wir in der Kirchenkonstitution Lumen gentium:

„Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden […], die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.“ (LG 31)

In der nächsten Nummer heißt es dann:

„Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi.“ (LG 32) 

Die „gemeinsame Würde“ ändert nichts daran, dass die Einen für die Anderen die Geheimnisse ausspenden. Im Kirchenrecht von 1983 ist dann in Ableitung vom Bischofsamt auch für die Ebene der Pfarrei klargestellt, wie die Zuordnung sein soll (can. 519):

„Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen.“

War in Lumen Gentium 31 noch davon die Rede, dass alle Christgläubigen des dreifachen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig seien, so übt in der Pfarrei Einer diese drei Ämter wiederum für die Anderen aus. Die Anderen dürfen, so wie es das Recht erlaubt, „mithelfen“. Diese Übersetzung des lateinischen „conferre“ ins Deutsche stellt eine weitere Degradierung dar, denn eigentlich müsste von „einen Beitrag leisten“ die Rede sein. Canon 519 erweist sich als Beispiel für die an nicht wenigen Stellen „halbierte“ Rezeption zentraler Aussagen des Vatikanum II durch den Codex von 1983.

Dieser Befund lässt den Kirchenrechtler Norbert Lüdecke, der für pointierte Aussagen bekannt ist, folgern:3

„Auch die strukturelle Grundgestalt der Kirche wird im II. Vatikanum auf Christus zurückgeführt und gilt so als unabänderlich (LG 8). Ihre konkrete sakrosankte Rechtsgestalt ist die stände- und geschlechterhierarchisch aufgebaute Papstkirche. Der männlich-klerikale Leitungsstand ist vom gemischtgeschlechtlich-laikalen Gefolgschaftsstand strikt geschieden. In der Taufe gründet die Würdegleichheit aller Gläubigen, in Geschlecht und Weihe ihre ontologische und rechtliche Ungleichheit.“

Bei der Vollversammlung der deutschen Bischöfe im letzten Monat hat auch Julia Knop, Dogmatikerin in Erfurt, vor den Bischöfen deutliche Worte gefunden. Sie hat auf ihre Weise die auctoritas unserer Kirche im Jahr 2019 angefragt:

„Aber was mit der DNA der Kirche zu tun hat, was tief in ihren ekklesialen Code eingeschrieben ist,
  • ist die religiöse Aufladung von Macht,
  • die Immunisierung kirchlicher Deutungshoheit,
  • die Sakralisierung des Weiheamtes,
  • die Auratisierung des Amtsträgers,
  • die Stilisierung von Gehorsam und Hingabe,
  • die geistliche Überhöhung der priesterlichen Lebensform,
  • die Dämonisierung von Sexualität,
  • die Tabuisierung von Homosexualität,
  • die Paradoxie asexueller Männlichkeit.“

Und Julia Knop fügt hinzu:4

„Sie sind […] nicht Beobachter, sondern Beteiligte. Sie bekleiden in dieser Kirche einen Leitungsposten. Sie repräsentieren eine Kirche, deren systemische Defekte offenkundig geworden sind.“

„Systemische Defekte im ekklesialen Code“ – was ist angesichts dieser Diagnose geblieben von der „Autorität des Guten über mir und in mir“, von der Klaus Hemmerle so eindringlich spricht? Wie würde wohl der verstorbene Aachener Bischof heute im Unterschied zu 1979 formulieren, wenn er von der Kirche sprechen müsste?


  1. Siehe: Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie), veröffentlicht im September 2018 – Quelle: www.dbk.de

    „Theologisch entscheidend: Erst in der Kirche ist die Alternative Gottes, der sich in Jesus uns ganz und gar verschenkt, wirklich da, erst in jener Entäußerung seiner selbst, die bis zur konkreten Gestalt der Kirche hinführt, ist das Maß seiner Liebe von uns voll erkannt und angenommen.“ (Christus nachgehen, 67) ↩︎

  2. Vgl. Striet, Magnus, Ernstfall Freiheit. Arbeiten an der Schleifung der Bastionen, Freiburg 2018. ↩︎

  3. Norbert Lüdecke, Die Übermacht definitiver Festlegungen. Partizipation nach Stand und Geschlecht – Vortrag beim Kongress „Für eine Kirche, die Platz macht...“ des Zentrum für angewandte Pastoralforschung (ZAP) der Ruhr-Universität Bochum, 13.2.2017 – Quelle: www.theosalon.blogspot.com – Zugriff: 9.4.2019. ↩︎

  4. Julia Knop, Einführung auf dem Studientag „Die Frage nach der Zäsur. Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“ zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 13. März 2019 in Lingen – Quelle: www.domradio.de – Zugriff: 9.4.2019. ↩︎