Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik

Die Doppelfunktion des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat hat, so wie er, den Möglichkeiten und Umständen einer einzelnen Pfarrgemeinde entsprechend, fast durchgängig konzipiert ist, die Funktion zweier Räte zugleich inne. Er ist der Seelsorgerat des Pfarrers; er ist aber zugleich auch das für die Gemeinde, was auf diözesaner Ebene der Diözesanrat ist: eigenständige Zusammenfassung der vielen Kräfte und Initiativen der Gemeinde für ihr gesell- [18] schaftliches Wirken und ihre gesellschaftliche Repräsentation. Eine Zuordnung zum Pfarrer als zum für die Seelsorge Letztverantwortlichen und ein, freilich dialogisch auf ihn bezogenes, Gegenüber zu ihm in jenen Dingen, die von ihrer Natur her nicht des Amtes sind, stehen im Pfarrgemeinderat in einer Symbiose. Es ist aber keineswegs selbstverständlich, daß die auf der Gemeindeebene faktisch kaum umgehbare Funktionsverdoppelung auch für die Ebene des Bistums ein fragloses Ideal darstellt. Vor- und Nachteil sind funktional und theologisch zu prüfen.