Franz von Baaders philosophischer Gedanke der Schöpfung

Die Frage nach dem Anlaß des Wollens

Baader versteht Schöpfung als freie Tat Gottes. Die Kategorien, in welchen er sie denkt, gewinnt er also aus dem phänomenalen Bereich des Wollens. Er gewahrt in allem geistigen Vollziehen „die Vermittlung des Wollens oder Begehrens als der eigentlich gebärenden, hervorbringenden Kausalität“1 und stellt schließlich fest: „Durch und aus dem Willen ist diese Welt gemacht worden.“2

Der „Urakt der Schöpfung“ ist ihm „keiner weitern Konstruktion“, jedoch „einer beschreibenden Darstellung fähig und bedürftig“3. Diese bezieht ihre Anschauung aus dem Blick „auf die eigene Kausalität, die wir darum innig kennen und wissen, weil wir sie selber sind, oder auf uns selbst als wollend“4. Die Hinsicht „auf uns selbst als wollend“ führt Baader zwar wiederholt ausdrücklich durch5, ohne uns dadurch aber den unmittelbaren Hinblick aufs Phänomen zu ersparen. Er führt tiefer und umfassender zur Eigenart seines Gedankens als der sofortige Anschluß an seinen Text.

Deshalb soll in vorliegender Untersuchung zuerst der wollende Vollzug an sich selbst zur Sprache gebracht werden. Hierbei geht es nicht um Wollen als Ablauf, sondern um Wollen als Anfang, um sein Entspringen im wollenden Selbst, um den Anlaß, der in diesem Selbst ihn bedingt und so zum Willensakt konstituiert. Erst die Frage nach dem Anlaß läßt Wollen als Wollen und so auch als „die eigentlich gebärende, hervorbringende Kausalität“ verstehen, aus der „die Welt gemacht“ wurde.

Der Versuch der Antwort orientiert sich zweckmäßigerweise zunächst an der Gestalt des Wollens, deren Schwerpunkt im bewußten Sichbestimmen des Wollenden und nicht in der hinreißenden Macht des Gewollten liegt; denn die zögernde Nüchternheit des Wählens läßt deutlicher als der ungestüme Schwung der Begeisterung im Aufbruch des Wollens Vielfalt und Zusammenhang der Momente hervortreten. Wer etwas will, will etwas Bestimmtes bestimmt. Das ist nicht von je und von selbst so, es ging dem der Augenblick der Bestimmung voraus. Aus ihm her ist das Wollen bestimmt, hier ist sein Anlaß zu suchen.

Vor diesem Augenblick war die Mächtigkeit des Wollens zwar da und war der im Wollen dann ergriffene Gehalt auf irgendeine Weise auch da, [16] aber nicht war da dies bestimmte Aktualisierung der beiden ineinander. Sie geschah aus dem Augenblick der Bestimmung. Er hat dem unerweckten Weitergang der bloßen Mächtigkeit eine Veränderung zugetragen, aus der sich der Anfang des wirklichen Wollens ergibt.

Hier bleiben zwei Möglichkeiten offen. Entweder bietet sich im Augen­blick unserer Mächtigkeit etwas an, das sie in ihren vermochten Anfang ruft, der Augenblick ist Situation des „Anrufs“ – oder die Situation des Anfangs entspringt uns selber; es fällt dem Wollenden, bloß weil er eben kann, ein, anzufangen. Der Augenblick ist dann Augenblick der „Willkür“. Die zuerst genannte Möglichkeit hat indessen durchgängig den Vorrang. Denn sie bestimmt auf doppelte Weise insgeheim auch den willkürlichen Anfang. Auch der „Willkür“ muß es einfallen, anzufangen. Der Einfall entspringt erst der Mächtigkeit des Wollens und fällt ihr dann wie von außen her ein. Sie findet sich ihrem eingefallenen Einfall gegenüber in derselben Situation wie die gerufene Freiheit gegenüber ihrem Ruf: sie muß sich zu ihrem Einfall verhalten. Über das hinaus und damit zugleich zeigt sich an der Innenseite des Vollzuges noch folgendes: Der willkürlich Wollende ist im tiefsten von seinem Wollen befremdet. Er weiß keinen anderen Grund anzugeben, warum er sich aus der bloßen Mächtigkeit zu wollen in den entschiedenen Anfang des Wollens versetzte, als sein des Anfangens mächtiges Ich selbst. Und gerade dieses wird ihm hier befremdlich: daß ich so bin, daß ich das kann, daß ich das tue. Indem er abgelöst von allem Anlaß versucht, allein sich selbst Anlaß seines Wollens zu sein, enthüllt sich ihm das Ich selbst als Anlaß, den nicht er selbst hergestellt hat; das Ich selbst macht sich nicht, sondern findet und empfängt sich in seiner Mächtigkeit, anzufangen.

Ob also das wirkliche Wollen in der Situation des „Rufes“ oder der „Willkür“ anfängt, der Augenblick des Anfangs erschöpft: sich nirgendwo darin, „automatisches“ Ergebnis der Mächtigkeit des Wollens zu sein, sondern kommt dieser zu. Damit es zum wirklichen Wollen komme, muß sie diesem vorausgesetzt sein. Doch das allein genügt nicht. Sie muß ihrem wollbaren Gehalt durch Anruf oder Einfall gegenübergesetzt worden sein in dem Augenblick, in welchem sie sich mit diesem Gehalt auseinandersetzt. Darin wird das wollende Ich selbst zugleich sich selbst gegenübergesetzt und hat sich so mit sich selbst auseinanderzusetzen. Denn etwas wollend, will ich mich selbst als dieses wollend; ich finde mich im Angebot eines Gehaltes mir selbst übergeben zum wollenden Bestimmen. Der Augenblick, der die Bestimmung meines Wollens eröffnet, ist zunächst also Augenblick der Auseinandersetzung, sowohl meiner Mächtigkeit mit ihrem Vermochten, als auch darin meiner selbst mit mir selbst, meiner als des mich Vermögenden mit mir als dem von mir Vermochten. Indem aber so mein Vermochtes vor mich tritt, tritt meine bisher ruhende Mächtigkeit zu wollen erst als solche hervor und vor mich hin; auch mit ihr habe ich mich auseinanderzusetzen, ja mit ihr am unmittelbarsten: Will ich oder will ich nicht?

Die Auseinandersetzung mit meiner Mächtigkeit entsetzt zugleich diese [17] der Fassung, bloße, unerweckte Mächtigkeit zu sein; denn sie setzt die bloße Mächtigkeit um ins entschiedene Ja oder Nein. Der Augenblick stellt meine Mächtigkeit ihrem Gehalt, mich mir selbst, mich meiner Mächtigkeit gegenüber, und dies in der Form eines unausweichlichen Entweder-Oder. Entweder der Wille fängt an, das Angebotene zu wollen – oder er fängt nicht an. Auch Nichtentscheid ist Entscheid; denn ich will – oder andernfalls will ich eben nicht. Ob ich entschlossen bin, nicht anzufangen, oder ob ich nicht entschlossen bin, anzufangen oder nicht anzufangen, bleibt sich gleich: Ich fange nicht an, und zwar verantwortlich, denn ich hätte auch anfangen können. Insofern besagt auch das Nichtanfangen Anfang: Anfang eben meines selbstbestimmten Nichtwollens oder besser: Anderswollens. Ich bin notwendig in meine eigene Freiheit gestoßen. Welche Fassung meiner freigestellten Freiheit ich wähle, bleibt mir überlassen; daß ich eine wähle, bleibt mir nicht erspart.

Das wirkliche Wollen ergibt sich so aus der Situation, doch wird es von der Situation nicht hergestellt, sondern freigestellt. Die Situation zwingt mich dazu, mich zu entscheiden, die Entscheidung selbst geschieht darin als unerzwingbar freie. Mein Wollen ist als solches nur von sich selbst bestimmbar, es fängt nur in der Situation und in der Situation nur mit sich selber an.

Doch es fängt auf alle Fälle wirklich an, so oder so. Der Augenblick zeitigt wesentlich die Einswerdung des Angebotes mit dem Entscheid, die Identität des zuvor auf der Ebene der Entschiedenheit Nichtidentischen, gleichviel wie mein Entscheid die Weise der Identität vollzieht: positiv oder negativ. Nehme ich an, so ist das Leben des Angebotenen auch Leben meines Wollens geworden, beide Leben sind positiv ein Leben. Lehne ich ab – und Indifferenz hat sich als Ablehnung erwiesen –, so bin ich doch aus meinem Nein her von dem Abgelehnten in meinem Sein bestimmt: Ich bin ein für allemal so, daß ich – wenigstens dieses Mal – dieses sich mir Anbietende nicht gewollt habe, das Abgelehnte erhält in mir diese seine negative Gegenwart aufrecht. So treten angebotener Gehalt und unterm Ruf entschiedener Wille, positiv oder negativ identisch geworden, aus dem Augenblick der Bestimmung. Zugleich damit bin ich mit meinem mir übergebenen Ich selbst so oder so identisch geworden, habe ich mich selbst verwirklicht. Im Entscheid verwandelt sich der eine Augenblick von der Auseinandersetzung zur Ineinssetzung: des Gehaltes mit meiner Mächtigkeit, meiner selbst mit mir selbst, meiner Mächtigkeit mit ihrem Vollzug.


  1. RPh 15, I 191. ↩︎

  2. Ebd. ↩︎

  3. Ethik V 14. ↩︎

  4. Ethik V 18. ↩︎

  5. Vgl. z.B. FC 1,1–4 II 143-156; Ethik V 18–22; Freiheit VIII 153–192. ↩︎