Wahrheit und Zeugnis

Die geschehende Zeit als Dimension des Zeugnisses

Einen ersten und entscheidenden Grundzug dessen, was das Zeugnis zum Zeugnis macht, lesen wir am Minimalfall von Zeugnis ab, in welchem der Vollzug des Zeugnisses noch völlig hinter dem bezeugenden Bestand zurücktritt. Wo ein historisch Interessierter Zeugnisse früherer Epochen sucht, da geht es ihm um folgendes: Eine vergangene Zeit ist nicht mehr, und doch will er in der jetzigen Zeit wissen, wie es in jener Zeit gewesen ist. Die gewesene Zeit entzieht sich unmittelbar der gegenwärtigen, und doch gehört sie in ihren Horizont mit hinein. Dieses Hineinreichen der vergangenen Zeit in die gegenwärtige geschieht durch Bestände, die, in dieser vergangenen Zeit gestiftet, sich in die gegenwärtige hinein aufbewahrt haben. In dieser gegenwärtigen freilich können diese Bestände an sich Verschiedenes bedeuten: Materialien etwa des Gebrauchens oder Genießens. Sie können aber auch als Zeugnisse gelesen werden, dann nämlich, wenn ihr gegenwärtiger Nutz- oder Genußwert überschritten und das Wort entborgen wird, das von der Stiftung dieses Bestandes ihm innewohnt: was damals damit gemeint war, was an Umständen, Möglichkeiten und Erwartungen, Meinungen damals lebendig mitspielte, als so etwas entstand. Ein verstummtes Wort spricht in die gegenwärtige Zeit, ins gegenwärtige Gespräch hinein, wenn ein in früherer Zeit gestifteter Bestand auf seinen Ursprung hin gelesen wird.

Die entscheidende Dimension des Zeugnisses, die hier aufbricht, ist die Zeit: Zeit, die war und also nicht mehr ist, und Zeit, die ist und doch nicht ist ohne das, was war, kommen ins Gespräch durchs Zeugnis. Die Zeit, so sagten wir, ist die entscheidende Dimension des Zeugnisses. In dieser Zeit des Zeugnisses wohnen demnach drei [60] Dimensionen, die nicht einfachhin Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bedeuten:

  1. Zeit als sich entziehende, je ins Nicht-Mehr entgehende,
  2. Zeit als jetzige, die in ihrem Nur-Jetzt doch alles in ihr Jetzt hineinbeziehen möchte,
  3. Zeit als verwahrend-währende, die überliefert, zueignet, weitersagt, bezeugt.

So verstandene, vom geschichtlichen Zeugnis so dem Verstehen aufgetragene Zeit entbirgt sich aber als Gespräch. Denn dies sind die drei Dimensionen: Zeit, die war und nicht mehr ist, kann doch nur Zeit heißen, weil sie - wie auch immer - erinnerbar ist. Das heißt aber: sie sagt ein Wort, das in ihrem Nicht-Mehr noch nachhallt, sie ist sich über sich hinaussagende. Wohin über sich hinaus? In Zeit, die jetzt ist, die also ihr Wort spricht, aber nicht nur selbst spricht, sondern darin hört, zuhört und zugehört dem, was war und sein Wort hinterlassen hat. Wo hinterlassen hat? Eben in dem während Verbindenden und das Gewesene zum Jetzt erweckenden, im Zeugnis, das auf sein Bezeugtes hört und es den anderen sagt.

Doch gilt solches wirklich für alle Zeugnisse? Ja, jedes Zeugnis ist zeithaft in seiner Struktur und gesprächshaft in seiner Zeitlichkeit.

Wir können jeden beliebigen Fall von Zeugnis herausgreifen, um diese Grundverhältnisse zu bestätigen: das Zeugnis des Zeugen vor Gericht, oder das Zeugnis einer Prüfung etwa. Die Durchführung der Einzelanalyse sprengte jedoch den Rahmen dieser Untersuchung.

Die Zeitstruktur des Zeugnisses scheint indessen zu versagen, wo man im höchsten Sinne von Zeugnis spricht. Als beispielsweise Kardinal Leger seinen Bischofssitz verließ, um zu den Aussätzigen zu gehen, sagte man: Das ist ein Zeugnis. Hier bezeugte ein Mensch durch seinen Entschluß nicht etwas, das war und nicht mehr ist, sondern er steht mit sich selbst für das ein, was ist, was seiner Überzeugung nach allein entscheidend und jetzt wichtig ist. Und doch bewährt sich zutiefst gerade hier die Zeitlichkeit des Zeugnisses und der dialogische Charakter der Zeit des Zeugnisses. Denn nicht [61] ein Wert „an sich“ oder eine ewige Wahrheit „an sich“ bringt das Zeugnis der hohen Tat hervor, sondern das Gespräch des Zeugen mit dieser Wahrheit, und in diesem Gespräch erwächst das Zeugnis des Zeugen als Antwort. Antwort setzt aber den sie zeitigenden Anruf, setzt das Ereignis voraus, in welchem diese Wahrheit drängende und bestimmende Macht über den Zeugen gewinnt.

Die bezeugte Wahrheit entginge ohne das Zeugnis der Gegenwart derer, an die das Zeugnis solcher Tat ergeht, sie entginge ihr aber nicht deswegen, weil sie an sich selbst der Hinfälligkeit von Zeit ausgesetzt wäre, vielmehr deshalb, weil ihr innerer Rang ohne die zeitigende Übersetzung durchs Zeugnis gar nicht ankäme und wirksam würde. Aus dem quantitativen Gefälle, in welchem etwas Gewesenes durchs Zeugnis in die Gegenwart hinein übertragen wird, ist ein qualitatives Gefälle geworden, in welchem etwas unabdingbar Kostbares und Entscheidendes in seine Offenheit für die vielen, in seine Gegenwart im Horizont des Allgemeinen und Öffentlichen drängt.

Die verborgene, exklusive Ursprungserfahrung, die zu bezeugende Begegnung, genauer das Ereignis, das sich in dieser Begegnung eröffnet, die das Zeugnis begründende Zeit also, drängt im Zeugnis dazu, mit der Zeit jener, vor denen das Zeugnis abgelegt wird, gleichzeitig zu werden, diese Zeit in sich selbst zu verwandeln. Der Sinn des Zeugnisses ist zuhöchst also nicht nur die Kundgabe einer entzogenen Zeit durch die währende Zeit des Zeugen oder Zeugnisses in die gegenwärtige Zeit, sondern der Aufgang und Eingang der entzogenen Zeit in die gegenwärtige, die Ereignung des das Zeugnis gründenden Ereignisses in die Zeit derer, vor denen das Zeugnis geschieht. Das qualitative Gefälle des Zeugnisses hat so die Tendenz, sich aufzuheben, den Rang der Ursprungszeit als einer solchen mitzuteilen, die Zeit als Horizont der Empfänger des Zeugnisses selbst zur Ursprungszeit zu verwandeln.

Das zuletzt Ausgeführte kann nicht mehr einsinnig für jedwedes Zeugnis gelten, sondern nimmt seine Maßstäbe dort, wo das Zeugnis selbst in seinen vollen Rang emporsteigt. Die Abschattung der [62] dargestellten Verhältnisse findet sich aber überall. Auch das, was nur dem Historiker Zeugnis ist, auch das Zeugnis einer Leistung, auch das Zeugnis vor Gericht tragen das, was gilt, in die Gegenwart derer, die mit solchem Zeugnis kommunizieren. Gerade auch die gewesene Zeit, die ein historisches Zeugnis hinterläßt, will in diesem Zeugnis hineinreichen ins Künftige, auch die Tat, die dieses Werkzeug, diesen Bau, diese Urkunde fertigte, setzt an sich selbst unter das, was sie bekundet, das Siegel: Ja, so ist es, ja, so soll es gelten, ja, so ist es gut und so soll es bleiben. Jede Tat, die einen Bestand zeitigt, erbildet Welt, das heißt, sie mutet sich grundsätzlich dem Währen ihrer selbst ins Allgemeine und Bleibende zu.

Die Analyse der Zeitlichkeit des Zeugnisses war der Weg, um zu seinem Wesen vorzustoßen. Das bislang Gesehene läßt sich zur Aussage verkürzen: Zeugnis ist Zeitigung ursprünglichen Ereignisses in neue Zeit hinein, wobei Zeit selbst ihr Wesen hat zwischen den Sprechenden und Hörenden, die ihre Zeit, je gemeinsame Zeit ist.