Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik

Einheit und Vielfalt in den Bistümern

Es braucht nicht bedauert zu werden, daß angesichts so vieler offener Fragen und Aufgaben sich in unserem Land eine Mehrzahl von Modellen bezüglich der Räte herausgebildet hat. Gleichwohl wäre eine Isolierung der einzelnen Bistümer voneinander und ein Auseinanderstreben der Entwicklung in ihnen anachronistisch und bedauernswert. Die Fragen, auf die es theoretisch und praktisch Antworten zu finden gilt, kristallisieren sich einigermaßen deutlich heraus. Sie sind im Grunde dieselben. Sie müssen in einer gemeinsamen Bemühung – nur eine solche kann ihnen gewachsen sein – vorangetrieben werden. Das Nichtbeachten der aufgezeigten Trends, das Nivellieren der Probleme durch rasche Fixierung von Lösungen führt nicht weiter. Gerade wenn nunmehr eine Gemeinsame Synode aller Bistümer an die gemeinsam ihnen gestellten Fragen herangehen will, wäre es bedenklich, wollte man vorab in einer so wichtigen Frage wie der der Räte unterschiedliche fertige Tatsachen schaffen. Die Chance einer – durchaus nicht in allen Einzelheiten uniformen, wohl aber der Einheit des Lebensraumes, der unser Land ist, entsprechenden – gemeinsamen Weiterentwicklung des mit unseren Räten hoffnungsvoll Begonnenen sollte genutzt werden. Ehe einzelne Bistümer fundamentale Neuordnungen in der Satzung ihrer Räte treffen, sollte das gemeinsame Gespräch und die gemeinsame Bemühung aller Bistümer erfolgen und von allen gemeinsam zugleich abgewartet wie auch vorangetrieben werden.