Einleitung zum Dokument: Der priesterliche Dienst

Gemeinsames und besonderes Priestertum*

Die erste bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem gemeinsamen Priestertum der Gläubigen und dem besonderen des Amtes. Hierzu werden zwar keine einläßlichen Ausführungen angeboten (vgl. 12.5); das fundamental über die Herkunft der Kirche und des priesterlichen Amtes aus Jesus Christus Gesagte macht aber die Linie einer Lösung wenigstens im Ansatz deutlich. Kirche steht als eine und ganze in der einen und ganzen Sendung Christi und ist das Sakrament der in ihm ereigneten communio Gottes mit der Welt. An dieser missio und communio haben alle Glieder der Kirche teil; sie bilden im einen Geist den einen Leib, in dem der Herr sich der Welt darreicht, damit sie aus ihm leben kann. Die gemeinsame Teilhabe an Jesu eigener missio und communio muß aber geschichtlich, leibhaftig vermittelt werden. Solche leibhaftige Vermittlung durch die Geschichte hin hat die Gestalt von „traditio“, in welcher konkrete Sendung sich in konkrete Weitersendung fortpflanzt und diese konkrete Weitersendung nicht nur in vertikaler Verbindung zum gemeinsamen Ursprung, sondern ebenso in horizontaler Verbindung, in communio aller Sendung miteinander, Gestalt gewinnt. Das Grundmodell von „successio“ und von alle Gemeinden und Teilkirchen übergreifender communio wird so zu Ausdruck und Gewähr für die geschichtliche Entsprechung der Kirche zu ihrem Ursprung (vgl. 12.8; 14.1).

Das gemeinsame Priestertum der Kirche bedarf also eines besonderen, von Christus her sie erbauenden Dienstes, der die Einheit von missio und communio durchträgt und sicherstellt. Was die Kirche für die Welt, das sollen die Verwalter des priesterlichen Dienstes für die Kirche sein. Sie halten in der [23] geschichtlichen Konkretheit sakramental vermittelter missio und communio die Verbindung der Christen miteinander und mit Christus wach. Sie tragen also Sorge für die „Identität“ der Kirche als Leib Christi. Priesterlicher Dienst in der Kirche stellt sich als besonderer Dienst der Einheit dar (vgl. z. B. 7.6; 14.1; 17.4; 18.6; 21.1).