Franz von Baaders philosophischer Gedanke der Schöpfung
Gestalten der vorgängigen Vertrautheit
Ein Umblick auf die Grundgestalten, in denen Vertrautheit innerhalb wirklichen Daseins erscheint, dient dem Sichtbarwerden dessen, was in ihr waltet und in ihrer "Aufhebung"den Anfang entscheidenden Wollens, als aufgehobenen, gerade mitbestimmt.
aa) Die lauterste Gestalt der vorgängigen Vertrautheit ist jene, in der das Dasein allem Begegnen und somit allem Entscheidenmüssen entrückt ist, jene, die entweder allem faktischen Erkennen überhaupt voraus- oder im Augenblick außerhalb seiner Aktualität liegt. Sie findet sich im vorbewußten oder unbewußten Zustand eines an sich der Erkenntnis Fähigen. Man kann sie bezeichnen: schlafende Vertrautheit. Sie ist noch völlig ungetrübt durch das Andere der Vertrautheit; sie kennt kein schreckendes Das, läßt aber entsprechend vom vertrauten Was der Vertrautheit ebenfalls noch nichts sehen. Der nur schlafend mit dem, was begegnen kann, Vertraute, der die noch versiegelte Quelle des Lichtes birgt, das alles erleuchtet, was vor es zu treten vermag, unterscheidet sich im Akt seines Daseins nicht von dem, was gar nicht ist, und nicht von dem bloß Vorhandenen, das vom Erkennen nur erleuchtet wird, ohne je sich selber hell zu sein. Ebenso ist das möglicherweise später Erkannte und Gewollte jetzt an sich erkennbar und wollbar, was es aber ohne den Akt des Erkennens wiederum nicht vom Nichts unterscheidet. Doch so steht es der Vertrautheit zu: Sie ist erst als Vertrautheit, wo ihr Anderes, das Begegnen und Dasein, als Grenze auf- [29] taucht, nicht aber in sich selbst. Sie ist nur eigentlich Vertrautheit, solange sie nicht als Vertrautheit ist.
bb) Eine andere Gestalt ist die spielende Vertrautheit. Der spielend Vertraute geht im Unterschied zu dem schlafend Vertrauten mit den Dingen um, vollzieht Begegnung, aber nicht als Begegnung; vielmehr entfaltet sich der in ihm verborgene Grund der Vertrautheit über sich hinaus in das Begegnende, ins Das, welches freilich nicht als das Andere, Befremdliche, überraschende, somit Begegnende begegnet, sondern nur Bestätigung und Fülle dessen darstellt, was die Vertrautheit in sich birgt. Ich gehe darin nicht wie in der als solche vollbrachten Begegnung aus, um wieder zu mir zu kommen, ich bleibe im Ausgehen selbst bei mir zu Hause. Beispielsweise wie ein Kind, indem es mit dem Spielzeug spielt, doch nur mit seinen Gedanken spielt. Es ist unbekümmert, in welchem Zeug es sich den Gedanken darstellt. Das Stück Holz ist der „Zug“, und in der Tat spielt das Kind nicht mit dem Stück Holz, sondern mit dem Zug, mit dem, was der Zug ist, und das, was er ist, lebt im Kind (wenn es ihm auch erst faktisch in einer Begegnung erhellt wurde, was ein Zug ist); ja das, was im Kind lebt, ist mehr „Zug“ als der faktisch vorkommende, denn es ist nur Zug, ganz und gar Zug, während das faktische Material des Zuges nicht in unaufhebbarer Identität mit dem Zugsein steht.
Es kommt im Spiel nicht darauf an, was mir als Zeug für meine Gedanken begegnet, kommt aber auch nicht darauf an, welchen meiner Gedanken ich in diesem Zeug spiele. Es strahlt einfach die heitere Helle des in mir waltenden Grundes, die hell macht, was ihr begegnet, und an dem, was ihr begegnet, hell wird, doch was ihr gerade begegnet, ist ihr nicht von Belang.
Mit den Sachen spielend, spielt das Kind mit sich selbst, mit dem, was seine Gedanken sind. Doch weiß es im Vollzug nicht, daß es die Gedanken seiner Vertrautheit sind, womit es spielt; da ist ihm einfach das Was seiner Gedanken. „Das ist ein Zug!“ Solche Aussage bedarf keiner weiteren Klärung. Die kühne Identität, die darin geschieht, vollzieht das Kind nicht, sie ist da, ist das einfältige Aufscheinen des im Kind geborgenen Was. Es nimmt nicht das Stück Holz als Zug (solches tut affektierte, gewollte Kindlichkeit), deutet nicht das Stück Holz um, sondern weil der Zug im Kind ist, bedeutet das Material von sich her den Zug. Begegnung und Auseinandersetzung sind im Vollzug, aber nicht dem Vollzug da. Sobald es aber auf eines ankommt, wird alles verwandelt, wird ernst oder belanglos. Spielende Vertrautheit ist so eine Weise dazusein, in der je alles spielerisch da ist, weil das eine im Augenblick gerade nicht da ist, welches das Spiel zerschlüge in den Entscheid. So gründet das Spiel immer in einer Abwesenheit dessen, was mich in die Ordnung des Begegnens und somit Auseinandersetzens brächte. Spiel ist unberührt. Spiel als Spiel ist kein reines Spiel mehr, es ist nicht unberührt, sondern berührt sich selbst; die Kinder sagen ursprünglicher: Wir sind Roß und Reiter, als: wir spielen Roß und Reiter.
cc) Eine dritte Gestalt der Vertrautheit läßt sich als zwingende Ver- [30] trautheit bezeichnen. Sie tritt innerhalb des theoretischen Aktbereiches hervor und stellt so den äußersten Fall des Zugleich von Erkenntnis und Vertrautheit dar, da sie letztere gerade im Akt des Erkennens vollzieht und „ist“.
Alle Erkenntnis erhebt sich in der Begegnung und umgreift: so zugleich Ankunft und Wiederholung des Begegnenden, Rezeptivität und Spontaneität des Erkennenden, das Prinzip der Vertrautheit und jenes des Umschlags in den Entscheid; und doch gibt es vertrautes Erkennen, worin das aktive, selbstentscheidende Moment verborgen ist, Erkennen, in dem Empfangen und Hervorbringen zugleich offenliegen, und schließlich frei entwerfendes und vollbringendes Erkennen, in dem – zumindest von außen betrachtet – die Vertrautheit als Wurzel des Einsatzes vom vollbringenden Einsatz selbst überwachsen wird.
Indessen nährt sich, im Innern des Vollzuges angeschaut, gerade dieses schaffende Erkennen aus der demütigsten Zuwendung zur Vertrautheit, zu der meinem Akt vorausliegenden Gegenwart der Wahrheit in ihr.
Der künstlerische Entwurf etwa lebt vom Einfall, von der Eingebung, aus dem also, was dem entscheidenden Zutun und Selbertun des Künstlers vorausgeht: aus der Vertrautheit als dem Wesen, dem, was der Künstler sich selbst voraus ist. Daher die Verbindlichkeit der Idee für den Künstler. Sie wird im Gehorsam vernommen, und der Künstler „muß“ gestalten. Dieses Empfangen und Müssen schließt in seinem Ankommen aber gerade das unerzwingbar freie Selbstsein des Künstlers auf, so sehr, daß er nur aus dieser Freiheit vernimmt und „muß“. Diese ist nicht nur unerläßlich dafür, daß der Entwurf zustande kommt, sondern gerade auch für das, was er ist; bedeutet so keinen äußeren Zusatz zur Idee, sondern wesentlich von ihr geforderte Fülle. Daher tritt das Selbertun und Selberentscheiden des Künstlers so stark in den Vordergrund, daß der Außenstehende das leicht für den beliebigen Einfall seiner Subjektivität hält, was in Wahrheit höchste, wenn auch, oder besser: weil auch freieste Erkenntnis ist. Es bedarf eines ähnlich entscheidenden Einsatzes des Selbstseins, einer ähnlich tiefen Unterwerfung unter das, was wir sind, um die Verbindlichkeit und Notwendigkeit, die im Kunstwerk spricht, nachvollziehend zu erfahren.
Hiervon hebt sich als Gegensatz die bloß zwingende Erkenntnis ab. Sie sieht in ihrem Erkannten das in sich beruhend und geschlossen Vorliegende; der Schwerpunkt ihres Vollzuges fällt nicht in den Einsatz des Hervorbringens (wie beim Künstler) oder Bejahens (wie etwa beim Glauben), sondern in das Feststellen des als fertig vorgefundenen Ergebnisses, das sich in meinem Zusehen „von selbst“ vollstreckt. Erkennender Einsatz ist zwar faktisch für das Zustandekommen der Erkenntnis unerläßlich, doch wäre ich dabei durch jedes andere Ich vertretbar. „Man“ kann erkennen, was das ist. „Man“ kann wissen, daß eins und eins gleich ist, aber „man“ kann nicht glauben, und „man“ kann nicht ein Kunstwerk verstehen, auch wenn jeder für sich genommen glauben und das Kunstwerk verstehen kann.
[31] Wo kann „man“ erkennen? Dort, wo der vollziehende Einsatz meiner selbst nur für das Zustandekommen der Erkenntnis bedeutsam ist, nicht aber für das Wesen der Erkenntnis des Erkannten. Offenbarung ist, was sie ist, nur für den, der glaubt, das Kunstwerk, was es ist, nur für den, der seine Schönheit gewahrt, die Idee nur für den, der sie vernimmt in der bereiten Kraft, sie zu gestalten – aber eins und eins ist zwei. Wenn jemand dem zwingenden Anschein widerspräche und so seine formale Freiheit der Entscheidung im Vollzug solcher Erkenntnis zur Geltung brächte, wäre das – je auf dem Niveau, auf welchem der Anschein zwingend ist – lächerlich, Nichtglauben, ja auch Ablehnung eines Kunstwerks innerhalb der angemessenen Ebene des Ästhetischen wären dies dagegen nie. Zwingende Erkenntnis darf nicht verwechselt werden mit der begeistert spontanen, die sich der Differenz zwischen Erscheinen und Vollbringen überhebt in die ungebrochene Leichtigkeit des Vollzugs; denn Begeisterung geschieht in der vollendeten Freiheit des Ja und hat so den Pol entschiedenen Selbstseins im Vollzuge offen bei sich. Anders die zwingende Vertrautheit. Ihr eigenes Ja tritt im Vollzug selbst nicht hervor, weil die Differenz zu seinem Vollzogenen, das Woraus des Ja, „außerhalb“ des Vollzuges liegt. Das zwingend Gewußte ist das „Selbstverständliche“, repräsentiert dem Erkennenden nur eine Gestalt seiner in sich ruhenden Vertrautheit; die ursprüngliche Aufgehobenheit des Begegnenden in die Vertrautheit wird durch sein Begegnen hier für den Vollzug nicht wiederaufgehoben, also wird auch dieser nicht als selbstvollbrachter Nach-vollzug des Begegnenden erfahren.
Das Begegnende erzwingt meinen Vollzug, der es erkennend wiederholt, erzwingt ihn aber kraft dessen, was ich bin, kraft meiner Vertrautheit mit ihm. Wo das Begegnende nun nicht sich selbst als unableitbar Eintreffendes anhand meiner Vertrautheit zur Begegnung bringt, sondern nur jenes an sich selbst und für mich Gleichgültige ist, anhand dessen meine Vertrautheit sich für sich selbst bestätigt, in sich selbst beruhend bleibend, da geschieht Erkenntnis auf die Weise zwingender Vertrautheit. Ihr Erkanntes ist mehr dessen Erkennbarkeit als das Erkannte selbst. Alles, was ist und sein kann, vermag – wenn auch nicht alles in seiner wesentlichen Mitte – innerhalb dieser Weise des Erkennens zur Gegebenheit zu kommen, umgekehrt aber auch alles als Wunder und Frage vor mich und in mein Selbstvollbringen zu treten. Daß der theoretische Akt überhaupt das Gewicht des Selbstseins des Erkennenden aufhebt in die Achtsamkeit aufs Ergebnis, verweist ihn den noch nicht ohne weiteres in den Bereich zwingender Vertrautheit. Wo nämlich diese Aufhebung bewußt unter dem Anspruch der Wahrheit, also in freier Tat, geschieht, sind in ihm Vertrautheit und Entscheid zugleich mächtig und sich durchsichtig. Die zwingende Ankunft des Vertrauten selbst ist das, was von meinem Entscheid hervorgebracht wird. Wo sich jedoch dieser Anspruch der Wahrheit selbst noch verborgen und aufgehoben hält in den Gestalten des Wahren, stellt der theoretische Akt die eben erläuterte Form zwingender Vertrautheit dar.