Lerne am Herd die Würde des Gastes
In Rom
Ein katholischer Diözesanbischof kommt unweigerlich nach Rom und in den Vatikan. So will es die Tradition der Visitatio ad liminum Apostolorum, der Pilgerschaft zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus, und so schreibt es das Kirchenrecht vor. Zwecks Berichterstattung „über den Stand der ihm anvertrauten Diözese“ (can. 399 CIC) verpflichtet die kirchliche Gesetzgebung den Bischof alle fünf Jahre zum so genannten Ad-limina-Besuch in Rom.1 Viele Bischöfe sind weiterhin – sei es für kürzere oder längere Perioden – Mitglieder einer Kongregation oder Mitarbeiter in anderen vatikanischen Gremien und kommen dadurch weitaus häufiger nach Rom. So war es auch bei Hemmerle.2 Er ist sogar schon vor seiner Zeit als Bischof von Aachen beratend in vatikanischen Gremien tätig gewesen.3
Klaus Hemmerle war also nicht selten in Rom, manchmal für Wochen. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass kaum einmal römische Bauten, Plätze oder Kunstwerke und nur selten vatikanische Begebenheiten bzw. Begegnungen in Hemmerles Publikationen und Vorträgen, Predigten oder Briefen auftauchen. Von der Hagia Sophia in Instanbul erzählt er,4 nicht aber vom Petersdom. Die wiederkehrende Bezugnahme auf Michelangelos Jüngstes Gericht in der Sixtina ist da die Ausnahme, die die Regel bestätigt.5 Denn wie er dieses Bild bzw. ein Detail dieses Bildes bespricht, könnte es sich überall befinden; der Ort tut nichts zur Sache.
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Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“ über die Römische Kurie vom 28. Juni 1988, Art. 28–32. ↩︎
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Hemmerle war von 1978 bis 1983 Mitglied sowohl der Bischofs- als auch der Kleruskongregation. An zwei Römischen Bischofssynoden nahm er teil: an der 7. Ordentlichen Generalversammlung, 1.–30.10.1987, zum Thema „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt“ (vgl. Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt zwanzig Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil. Zur Fragestellung der Bischofssynode 1987 und deren Lineamenta, in: Berichte und Dokumente 58, Bonn 1985, 16–25; Trinität und Kirche. Zur Trinitätstheologie von „Christifildeles laici“, in: AS V, 72–84) und an der 8. Ordentlichen Generalversammlung, 30.9.–28.10.1990, zum Thema „Die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart“ (vgl. Zeugnis und Dienst. Weihnachtsbrief an die Ständigen Diakone [1990], in: Hirtenbriefe, hg. v. Karlheinz Collas, Aachen 1994, 159–165). Zwischen 1987 und 1990 war er zudem Mitglied des Rates des Generalsekretariates der Synode. Hinzu kommt die Teilnahme an Konferenzen in Rom wie dem IV. Symposion der Europäischen Bischöfe zum Thema „Die Jugendlichen und der Glaube“ 1979 (vgl. Christus nachgehen. Jungen Menschen den Weg finden helfen, Freiburg i. Br. 1980, in einer gekürzten Fassung in: AS IV, 296–323) und dem II. Internationalen Kongress für geistliche Berufe 1981. ↩︎
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Als Berater hatte Hemmerle bereits 1971 an der 2. Ordentlichen Generalversammlung der Römischen Bischofssynode, 30.9.–6.11.1971, zum Thema „Der priesterliche Dienst und die Gerechtigkeit in der Welt“ teilgenommen (vgl. Einleitung zum Dokument: Der priesterliche Dienst, in: Römische Bischofssynode 1971. Der priesterliche Dienst. Gerechtigkeit in der Welt, Trier 1972, 7–38; ebenfalls in: AS V, 206–236), und von 1973 bis 1979 war er Konsultor des Sekretariates für die Nichtglaubenden gewesen. ↩︎
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Vgl. Eine Martins- und eine Marienkirche, in: AS V, 106 f.; Daß wir den Himmel finden und geben ... Weihnachtsgruß 1984, in: Hirtenbriefe (Anm. 7), 114 f. ↩︎
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Vgl. Anfang bei der Zukunft: Anfang beim Vater, in: AS II, 238–257. ↩︎