Gemeinschaft des Zeugnisses: Wandlungen im kirchlichen Institutionswesen

Kirchliche Gremien*

Beim Thema „Wandlungen im kirchlichen Institutionswesen“ ist jedoch unmittelbar ein anderes Feld der Entwicklung in der Kirche im Blick: Ohne daß die hierarchische Struktur der Kirche dadurch angetastet würde, entstehen aus dem Impuls des Konzils und besonders seiner Aussagen in Nr. 26 des Dekrets über das Laienapostolat und Nr. 27 des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe heute allenthalben in der Kirche Gremien der Mitwirkung zwischen Amtsträgern und Laien. Diese zeigen verschiedene Konzeptionen und Strukturen und sind auch bereits Gegenstand theologischer Diskussionen um ihren ekklesiologischen Ort. Eines aber ist deutlich: Die Bedeutsamkeit der verschiedenen Anteile der verschiedenen Aufgaben, Ämter und Charismen am einen Leben der Kirche erhalten hier einen neuen Ausdruck in der Ebene gesellschaftlich-kirchlicher Strukturen. Gewiß gab es bereits vor dem Konzil Vorläufer und Ansätze solcher Gremien; doch was hier allgemein und ausgeprägt in das gesellschaftliche Erscheinungsbild der Kirche eintritt, lag so bislang nicht vor und ist mehr als eine pragmatische Zutat des Augenblicks zum in der Kirche schon zuvor Bestehenden, es ist eine gesellschaftlich Gestalt gewordene Konsequenz aus einem universaleren Verstehen der Kirche, welches das bisher Gesehene und Bekannte nicht aufhebt, aber in einen weiteren Zusammenhang rückt.

Der Bestand solcher Gremien allein enthält schon eine wichtige Aussage über die Kirche und darüber, wie alle [124] Glieder der Kirche je gemeinsam und je auf ihre besondere Weise Kirche sind: Amtsträger und Laien haben miteinander Anteil an der einen Sendung und dem einen Apostolat der Kirche, diese Verbundenheit und Gleichheit in der Bedeutung für die Kirche schließt indessen die Verschiedenheit der Funktion für dieselbe Sendung nicht aus, sondern ein.1


  1. Vgl. besonders Dogmatische Konstitution 31. ↩︎