Zwischen Bistum und Gesamtkirche

Momente: Repräsentation, Kollegialität, Partizipation, Koalition

Kommunikation erbildet sich im Leben der Kirche vielfache Bahnen. Sie sind indessen aus wenigen fundamentalen Momenten gefügt. Es geht im folgenden nun nicht darum zu untersuchen, wieviel im einzelnen für die Struktur der Kirche iure divino festgelegt, wieviel veränderbar ist. Statt dessen sollen das Profil und die Funktion der fundamentalen Strukturmomente knapp gezeichnet werden; erst dann lassen sich Maßstäbe für ihre gegenseitige Zuordnung innerhalb konkreter kirchlicher Strukturen gewinnen.

[29] a) Repraesentatio Christi: Jeder in der Kirche kommt von Jesus Christus her, da in ihn hineingetauft und mit seinem Geist beschenkt. Jeder bringt – wenigstens dann, wenn er das auszeugt, was in ihm grundgelegt ist – Jesus Christus mit, Jesus Christus ein in die kirchliche Gemeinschaft. Jeder ist deshalb auf seine Weise, die sich freilich von der Weise anderer unterscheidet, „Repräsentant“ Christi. Jeder ist in bestimmter Hinsicht „Ansatzpunkt“ von Kirche, jeder ist aber auch verwiesen auf die anderen Ansatzpunkte. Und alle gemeinsam sind verwiesen auf den einen und selben Jesus Christus, der in allen und über allen steht. Daß er über allen steht, daß er nicht nur der in mir und dir Gegenwärtige, sondern der von sich her Kommende und seinen Leib in die Einheit Fügende ist, muß für die Kirche, muß überall dort, wo Kirche als solche sich integriert, Gestalt gewinnen; Christus als caput ecclesiae 1 muß repräsentiert werden. Repraesentatio bedeutet dabei, hier wie durchgängig, nicht „Realpräsenz“, sondern Vergegenwärtigung in bleibender Differenz und Distanz. Jener, der das caput Christi repräsentiert, ist zwar einer von allen und einer wie alle. Diese Weise der repraesentatio selbst aber kann nicht in der „Bevollmächtigung“ gründen, die alle aus Taufe und Firmung zur Darstellung Christi mitbringen; sie ist eine qualitativ eigene Weise der Teilhabe an der einen, umfassenden Sendung Christi.

Freilich steht zum Beispiel auch eine Katharina von Siena, wenn sie dem Papst gegenübertritt, nicht nur in eigener Vollmacht vor ihm, sondern im Gehorsam und in der Darstellung des Christus über ihr. Recht verstanden, steht in jedem, auf den ich um Christi willen höre, in dem ich in Jesus Christus hineinhöre, Christus über mir. Dies macht indessen die repraesentatio Christi capitis 2 für die Einheit der Kirche keineswegs überflüssig, sondern profiliert sie, was gerade an charismatischen Gestalten – wie einer Katharina von Siena – sichtbar wird, die den spezifischen Auftrag des Amtes nicht ersetzen, sondern als den „anderen“ klarstellen. Christus caput gewinnt in der Einheit der Kirche also nicht schon dadurch Gestalt, daß alternierend bald der eine, bald der andere den anderen etwas aus dem Geist Jesu zu sagen hat, sondern darin, daß es eine der Kirche eingestiftete Bevollmächtigung dazu gibt, sie in der Verbindung mit dem Ursprung und in der Einheit als Sakrament dieses Ursprungs zu erhalten. Die spezifische repraesentatio capitis durch das geistliche Amt ist für die Integration von Kirche daher wesentlich.

b) Kollegialität: Die repraesentatio Christi capitis durch das Amt in der Kirche steht im Dienst der Kommunikation Christi mit seiner Kirche und der Offenheit der Kirche auf Christus hin. Dann aber spielen in Kontur und Aufgabe des Amtes immer sowohl die Intensität wie die Universalität von Kirche hinein: Der Amtsträger ist zwar generell für diese Gemeinde, für dieses Bistum, für diese umgrenzbare Einheit kirchlichen Lebens da – er ist zugleich aber fürs Ganze von Kirche, für ihre umfassendere Einheit da. Ein Pfarrer, der schlechterdings nur seine Gemeinde sähe, sein priesterliches Wir- [30] ken nur auf sie hin orientierte, unterböte das Maß seines Dienstes, den er im Presbyterium seines Bistums zu tun hat; ein Bischof, der nur für sein Bistum da wäre und sich nicht zugleich als Bischof der Weltkirche verstände, unterböte ebenso seinen Dienst. Der Bezug zum je größeren Ganzen erfordert zweifelsohne den Gehorsam, will sagen die Hinordnung auf die repraesentatio Christi capitis für die „höhere“ Ebene. Damit allein ist es aber noch nicht getan. Die „je eigene“ Zuständigkeit des Amtsträgers muß eingebracht werden ins Mitsein mit den anderen, die den gleichen Dienst tun. Gerade so, ja man kann sagen: nur so, wird deutlich, daß der einzelne Amtsträger sich nicht selbst mit dem caput Christi verwechselt, sondern um die Relativität seiner eigenen Repräsentationsaufgabe weiß. Daß Christus als caput im Amtsträger handelt, hebt ja nicht auf, daß Christus als caput je über jedem Amtsträger steht; dieses Darübersein aber muß selbst nochmals Gestalt gewinnen in der Kirche, und es gewinnt Gestalt, wenn die Amtsträger zwischen sich jenen Raum lassen, in welchem Christus als ihre gemeinsame Mitte aufgeht.

Solches Mitsein würde freilich mißdeutet, sähe man durch die Kollegialität der Bischöfe den Papst, durch das Presbyterium den Bischof als überflüssig an oder betrachtete man den Papst nur als den Sprecher der Bischöfe, den Bischof nur als den Sprecher seiner Priester.

Der qualitative Unterschied zwischen Kollegialität im strengen Sinn des Wortes als Gemeinsamkeit der Bischöfe mit und unter dem Papst in der unmittelbaren Verantwortung für die Gesamtkirche und der Gemeinsamkeit der Priester mit und unter dem Bischof innerhalb des Presbyteriums im Dienst der Diözese braucht hier nicht eigens erörtert zu werden. Für unseren Kontext wichtig ist jedoch zu bemerken: das Kollegium der Bischöfe ist ein Welt-Kollegium, ein Welt-Presbyterium im eigentlichen Sinn gibt es hingegen nicht, das Presbyterium ist je hingeordnet auf den Bischof. Das Warum wird uns später beschäftigen.

c) Partizipation: Die Momente Repräsentation und Kollegialität verweisen, fundamental betrachtet, auf ein weiteres: Jeder repräsentiert auf seine Weise Christus – Christus ist der eine und selbe in allen, über allen, zwischen allen. Somit ist gleichursprünglich wie der „intensive“ Zug christlicher Existenz und Berufung, der jeden einzelnen in die Unmittelbarkeit zum Herrn stellt, der „universale“ Zug, der alle teilhaben läßt an der einen Sendung Christi, die lebendig ist in der einen Sendung der Kirche.

Im gegenseitigen, im kommunikativen Verhältnis aller zu allen hat dies die Konsequenz, daß auch jede spezifische Berufung und Sendung innerhalb der Kirche nicht nur von sich aus für das Ganze gegeben ist, sondern auch vom Ganzen, von allen angenommen, mitgetragen werden soll. Es gibt eine umfassende „geistliche Gütergemeinschaft“, die indessen die besondere Gabe und den besonderen Dienst des einzelnen gerade nicht nivelliert, sondern auf die [31] Weise der annehmenden Antwort, der inneren „Mithaftung“ an ihr partizipiert. Im letzten kann also keiner von irgendeinem anderen in der Kirche sagen: Was geht mich der, was geht mich dessen Dienst und Berufung an? Es kann aber auch keiner den anderen ersetzen wollen. Die aktive Seite solcher Partizipation, die unterschiedliche Kompetenzen nicht einebnet, stellt sich dar in der Grundfigur des „Rates“, der die Sache des anderen zur eigenen macht und zugleich die eigene Einsicht, das eigene Mitsehen dem anderen zur Verfügung stellt, dem anderen frei-gibt.

Das hier generell Ausgeführte findet seine spezielle Anwendung bei den Aufgaben des Amtes in der Kirche. Auch diese Aufgaben können, dem Wesen von Kirche gemäß, nicht in einer Isolation der Amtsträger erfüllt werden. Kollegiales Mitsein mit denen, die dasselbe Amt wahrnehmen, genügt hier nicht. Es muß ergänzt werden durch glaubhafte und wirksame Weisen der Partizipation aller Gläubigen. Welche Verkürzung es freilich wäre, diese Partizipation nur am Grad rechtlich-verbindlicher Mitbestimmung zu messen, liegt nach dem Ausgeführten auf der Hand. Daß in der Kirche Rat für den, der beraten wird, keineswegs unverbindliche Meinung zur allenfalls wohlwollenden Kenntnisnahme bedeuten darf, daß Rat überdies auch unterschiedliche Stufen seiner rechtlichen Relevanz kennt, daß es schließlich geordnete und kontrollierbare Bahnen geben muß, wie solcher Rat zustande kommt und wirksam wird, braucht hier nicht im einzelnen ausgeführt zu werden. Vielleicht ist indessen der Hinweis nicht überflüssig, daß Rat nicht nur von „unten“ nach „oben“ verläuft; Rat muß oft auch die Weise sein, wie das Amt an den genuinen Aufgaben und Kompetenzen anderer in der Kirche partizipiert.

d) Koalition: Was mir gegeben ist – meine Gabe des Geistes, meine Aufgabe, die sich in der konkreten Situation mir stellt –, ist zwar immer fürs Ganze und innerhalb des Ganzen gegeben, und doch lassen sich Gaben und Aufgaben des einzelnen nicht einfachhin aus dem Ganzen ableiten. Nichtsdestoweniger entspricht vielen dieser Gaben und Aufgaben eine spezifische Weise von Kommunikation: die freie, nicht „von oben“ initiierte Koalition. Sowohl Orden, geistliche Gemeinschaften, spirituelle Gruppierungen als auch Verbände und mannigfache formelle und informelle Zusammenschlüsse aufgrund gemeinsamer Interessen und Aufgaben, vor allem im christlichen Dienst an Welt und Gesellschaft, sind hier zu nennen.

Nur durch das Geflecht solcher Koalitionen „von unten“ erhält die Kommunikation in der Kirche ihre Balance; denn nur so kommen die umgreifende Einheit und die spontane Mannigfaltigkeit des einen Dienstes der Kirche zur Geltung. Die Verantwortung fürs Ganze, die durch die repraesentatio Christi capitis im Amt wahrgenommen wird, ist nicht schon das Ganze, und der Beitrag zum Ganzen, den spontane Initiativen und ihre Koalitionen leisten, erschöpft sich nicht in der Partizipation an den Aufgaben des Amtes (das [32] schließt freilich keineswegs aus, daß freie Initiativen und ihre Koalitionen seitens des Amtes beauftragt werden können; daß sie an der Partizipation aller an den Aufgaben des Amtes ihr besonderes Gewicht haben, versteht sich nach dem Ausgeführten ebenfalls von selbst).

Zwar fallen freie Koalitionen in der Kirche in die Sorge des Amtes um die Einheit und sie sind ihrerseits in Pflicht genommen für die Einheit des Ganzen; dennoch läßt sich ihr Eigengewicht nicht aufheben in eine integralistische Monostruktur von Kirche. Wenn im Blick auf Partizipation zu betonen war, daß diese nicht das Amt aufhebt und überflüssig macht, so ist das Entsprechende hier für die Selbständigkeit der Koalitionen in der Kirche zu sagen. Es muß sogar im Interesse des Amtes liegen, freie Koalitionen und die Möglichkeit ihrer Entfaltung in der Kirche zu fördern, da von ihnen Entscheidendes für die Lebendigkeit der Kirche abhängt.

Liest man alle Strukturmomente ineinander, so fällt gerade diese Verhältnisbestimmung durchgehend auf: Die Sache des Ganzen ist die Sache aller, die Sache des einen ist die Sache aller, doch wird diese Sache des einen dadurch keineswegs nivelliert, in ihrem Eigenprofil und ihrer Eigenkompetenz aufgehoben.


  1. (Anm. d. Bearb.) d. h. „Haupt der Kirche“. ↩︎

  2. (Anm. d. Bearb.) d. h. „Vergegenwärtigung Christi als Haupt“. ↩︎