Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik

Spezifische Leitungsaufgaben des kirchlichen Amtes

Kirchliches Amt und Leitung der Kirche stehen wesenhaft zueinander in Bezug. Worin liegt nun das Spezifische des Leitungsauftrags kirchlichen Amtes? Auf welchen Sachgebieten und in welcher Weise ist das kirchliche Amt für die Leitung der Kirche zuständig? Ist überhaupt eine einheitliche Begriffsbestimmung der Leitungsfunktion kirchlichen Amtes möglich, oder artikuliert sie sich jeweils anders auf den verschiedenen – überkommenen oder neu sich herausbildenden – Ebenen kirchlichen Lebens? Etwa: Welches ist die spezifische Leitungsaufgabe des Papstes, des Kollegiums der Bischöfe, im ganzen oder auf nationaler Ebene, des Diözesanbischofs, des Pfarrers?