Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik
Theologie des Rates
Wenn es kraft der verschiedenen Charismen, aber auch kraft der verschiedenen Dimensionen der Wirklichkeit, die sich gerade im Glauben erschließen, eine verschiedenartige Zuständigkeit in der Kirche für verschiedene Fragen und Aufgaben gibt und wenn diese verschiedenartigen Zuständigkeiten und Aufgaben dennoch dialologisch aufeinander bezogen sind, so wäre es eine Verkürzung, in der Entscheidungsvollmacht die einzige Form eines wahren Beitrags zum kirchlichen Leben zu sehen. Beratende Funktion sollte in der Kirche nicht ein bloßes Weniger gegenüber einer bestimmenden oder doch mitbestimmenden Vollmacht bedeuten – weder für den, der die Vollmacht der Entscheidung hat, noch für den, dem die Aufgabe des Rates zukommt. Was heißt ratende, beratende Funktion in der Kirche? Kann sie gar eine, wenn auch leisere, so doch nicht weniger fundamentale Weise von Mitwirkung am Leben der Kirche bedeuten als entscheidendes Beschließen? Jedenfalls tut eine Theologie des Rates not. Es wäre gewiß nicht angebracht, Rechte zum Mitbestimmen nicht einzuräumen, wo sie einräumbar sind. Für das Leben einer Kirche des Dialogs ist es aber nicht minder wichtig, daß in einem echten Sinn der Rat ernst genommen wird – von dem, der ihn entgegenzunehmen, aber auch von dem, der ihn zu erteilen hat.