Person und Gemeinschaft – eine philosophische und theologische Erwägung
Trinitätslehre*
Diese theologische Präzisierung des Personbegriffs in der Christologie kann aber gar nicht statthaben, ohne daß in einem Atem im Verhältnis von Vater, Sohn und Geist die entsprechende Klärung des Personseins geschieht: in der Trinitätslehre also. Die einschlägigen Denkbemühungen setzen sich fort bis hinein in das hohe Mittelalter; Thomas von Aquin und Bonaventura, aber auch Duns Scotus tragen Wichtiges dazu bei. Auch hier sei nicht so sehr die immanente spekulative Arbeit in unserem Blick als vielmehr das leitende Interesse: Wie kann die absolute Einheit, Einmaligkeit und Einfachheit Gottes gedacht werden in der Freiheit der Personen, die absolut gleich, miteinander eins und voneinander unterschieden sind? Die Einheit Gottes ist da in einer immanenten Beziehung, sein absolut eines und einziges Wesen im gegenseitigen Schenken und Beschenktwerden, sich schlechterdings in sich selber schließend und so gerade offen zur Selbstmitteilung.
Dieser trinitarische Personbegriff ist ebensoweit entfernt von dem Gedanken des Tritheismus, also der drei Götter, wie von einem Gottesbegriff, der sich an der endlichen Einzelperson orientierte und ihr das Spiel dreier Rollen zuwiese (Sabellianismus, Modalismus). So wenig also die Trinität einfach im Paradigma einer menschlichen Gemeinschaft aufgeht, so tief muß doch das sowohl Person wie Gemeinschaft Konstituierende von seinem trinitarischen Woher verstanden und in Blick genommen werden. Hier sind theologische und anthropologische Aufgaben, die, in Treue zur großen Tradition und ihrem frappierend genauen Ansatz, doch auf neuen Denkwegen anzugehen sind.
Wir können unseren zweiten Gedankenschritt dergestalt zusammenfassen: Der Anlaß zur Ausbildung des modernen Personbegriffs liegt im verantworteten Verstehenwollen jener ganzen Gemeinschaft Gottes mit dem Menschen, in die Gott sich als Gott ganz einbringt und in der wir als Menschen ganz von ihm und in ihm angenommen sind. Dies heißt aber, daß die eine göttliche Person des Sohnes, ihre göttliche Natur wahrend, die menschliche Natur an-[35]nehmen kann, daß göttliche und menschliche Natur also in der einen göttlichen Person zu subsistieren vermögen. Darin freilich ist eingeschlossen, daß der Sohn, seine göttliche Person, sich von jener des Vaters und des Sohnes als Person unterscheidet, in solcher Unterscheidung aber diese drei Personen der eine und einzige Gott sind. Die darin mitgesetzten Konsequenzen für menschliches Personsein sind in diesem Denken angelegt, aber in ihm allein noch nicht entfaltet.
Welche Chancen und Schwierigkeiten einer reflexiven Erfassung des Zusammenhangs Person und Gemeinschaft das bislang entworfene Denken in sich birgt, soll uns bei den nächsten Schritten unseres Weges ansichtig werden.