Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik

Ungetrenntes und unvermischtes Zusammenwirken verschiedener Zuständigkeiten

Wenn es in der Kirche verschiedene Zuständigkeiten gibt, wenn die Aufgaben des kirchlichen Amtes und die freier Initiativen in der Gesellschaft nicht einfach zusammenfallen und wenn sie andererseits doch aufeinander verwiesen sind und zu einer geordneten Form ihrer Kooperation finden sollen, so muß dies auch einen organisatorischen Ausdruck finden. Bei jeder Zusammenlegung von Räten, ja bei jeder organisatorischen Vereinheitlichung und Vereinfachung im Geflecht kirchlicher Beratung und Leitung muß darauf geachtet werden, daß verschiedene Funktionen und Zuständigkeiten ebenso ungetrennt wie unvermischt zum Zuge kommen können. Die Formel ungetrennt und unvermischt, die das Konzil von Chalkedon für das Christusgeheimnis prägte, hat auch ihre Bedeutung fürs Leben der Kirche. Man beklagt, teilweise wohl zu Recht, daß es in früheren Epochen der Kirchengeschichte zu einem Monophysitismus des Kirchlichen und Weltlichen gekommen sei. Es wäre gefährlich, im Zuge einer wünschenswerten Zusammenfassung aller Kräfte kirchlichen Lebens einen neuen Monophysitismus in der Kirche zu etablieren, der genuine Aufgaben des kirchlichen Amtes und der Beteiligung des gesamten Gottesvolkes an ihnen verschmelzen ließe mit anderen Aufgaben, welche die Kirche gerade nicht auf amtliche Weise in unserer Gesellschaft wahrzunehmen hat. Mit diesem Satz soll keineswegs die sicher falsche These vertreten werden, daß das kirchliche Amt nicht auch seinerseits eine gesellschaftliche, weltbezogene Funktion habe; aber die Aufgabe der Kirche in der Gesell- [28] schaft beschränkt sich gerade nicht auf jenes, was, mit oder ohne Mitwirkung aller, Sache des Amtes ist.