Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik

Verlangen nach deutlicheren und umfassenderen Kompetenzen

Die einzelnen Räte empfinden es weithin als nicht genügend geklärt, welches ihre genaue Aufgabe ist und wie weit ihre Kompetenzen reichen, d. h., welches Maß an Mitwirkung an den Entscheidungen kirchlichen Amtes ihnen zukommt bzw. welche Rechte und Möglichkeiten eines nicht unmittelbar vom Amt abhängigen Handelns ihnen zustehen. Mit dem Unbehagen über solche mangelnde Klärung verbindet sich oftmals das Drängen nach einer Erweiterung der Kompetenz: Es sollen möglichst alle Gegenstände kirchlichen Lebens und Handelns in der Kompetenz der Räte liegen, diese Kompetenz selbst solle sich nicht in der Beratung erschöpfen, sondern eine weitgehende Mitbestimmung an der amtlichen Entscheidung selbst einschließen.