Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik
Zur Entwicklung der nachkonziliaren Räte in der Bundesrepublik
[13] Die nachkonziliaren Räte verschiedener Art und verschiedener Ebenen sind nunmehr in den Diözesen der Bundesrepublik insgesamt errichtet. Für manche dieser Räte stehen bereits bald wieder Neuwahlen an. Dabei wird öfters der Wunsch laut, die zunächst ad experimentum erlassenen Satzungen zu verändern. Hier – wie auch bei den Satzungen einiger der zuletzt gewählten diözesanen Räte – ist im allgemeinen ein immer stärkeres Abweichen von den seinerzeit erlassenen Mustersatzungen und eine Annäherung an ein synodales Modell zu erkennen. Die einzelnen Bistümer gehen dabei jedoch jeweils ihren eigenen Weg. Das Streben nach interdiözesaner Gemeinsamkeit wird strukturell kaum sichtbar. Die Neigung, mit einer Neuregelung im eigenen Bistum bis zur Gemeinsamen Synode zu warten, ist wenigstens mancherorts gering.
Diese Lage drängt, zumal angesichts der bevorstehenden Synode [Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Würzburger Synode], zur nachfolgenden Reflexion. Diese versteht sich keineswegs als Bilanz der bisherigen Arbeit unserer Räte. Die Wirklichkeit ist vielschichtiger und vor allem weit positiver. Eine Überzeichnung der Situation kann indessen helfen, sie deutlicher zu erkennen und bewußter zu gestalten.